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Wissen

Wem gehört KI-generierter Code? Urheberrecht für Software aus Claude, Copilot und Co.

Immer mehr Code schreibt eine KI. Ob daran jemand Rechte hat, wer sie hat und warum für kleine Firmen der Vertrag mit dem Freelancer wichtiger ist als die KI-Frage.

Von Valerian Huber · Stand 04.11.2026

Worum es geht: Ein Teil des Codes in modernen Programmen stammt aus einer KI. Drei Fragen tauchen dann auf: Ist dieser Code überhaupt geschützt? Wem gehört er? Und kann die KI dabei fremden Code einschleusen? Die ehrliche Antwort lautet bei zwei von drei Fragen: Gerichte haben es für Software noch nicht entschieden. Was trotzdem feststeht, steht hier.

Kein Rechtsrat. Wir erklären Gesetz und Behördenpositionen, wie sie geschrieben sind. Für einen konkreten Fall fragen Sie einen Anwalt.

Kurz gesagt

  • Urheberrecht schützt nur, was ein Mensch geschaffen hat[1][2].
  • Code, den eine KI ohne nennenswerten menschlichen Beitrag ausgibt, ist deshalb wahrscheinlich nicht geschützt. Ein deutsches Urteil dazu haben wir nicht gefunden. (Einschätzung.)
  • Für kleine Firmen ist eine andere Frage viel wichtiger: Haben Sie die Rechte an dem Code, den Freelancer für Sie geschrieben haben?

Was das deutsche Gesetz verlangt

Das Urheberrechtsgesetz sagt in einem Satz: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“[1] Für Programme gibt es eine eigene Regel: Sie sind geschützt, wenn sie „das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind“. Besonders schön oder besonders aufwendig muss das Programm dafür nicht sein[2].

Beides setzt einen Menschen voraus, der etwas schafft. Daraus folgt nach unserer Lesart: Was eine KI allein erzeugt, hat keinen Urheber und ist nicht geschützt. Haben Sie die KI dagegen geführt, ausgewählt, umgebaut und eigene Teile geschrieben, kann das Ergebnis Ihr Werk sein. Wo die Grenze liegt, hat für Code in Deutschland noch kein Gericht entschieden. (Einschätzung.)

Wichtig: Nicht geschützt sind auch Ideen, Grundsätze und Schnittstellen, ganz gleich, wer den Code geschrieben hat[2]. Wer Ihre Funktion nachbaut, ohne Ihren Code zu kopieren, verletzt kein Urheberrecht.

Was die USA sagen

Das US Copyright Office hat im Januar 2025 einen ausführlichen Bericht veröffentlicht. Sein Schluss: KI-Ausgaben sind „in vielen Fällen“ ganz oder teilweise schutzfähig, wenn die KI als Werkzeug dient und ein Mensch die ausdrucksstarken Elemente bestimmen konnte. Prompts allein reichen „derzeit voraussichtlich nicht“[5]. Das Office entscheidet im Einzelfall, und es ist eine Behörde, kein Gericht[5].

Die Gerichte sehen es ähnlich streng. Im Fall Thaler wollte ein Erfinder ein Werk eintragen lassen, das sein KI-System ohne menschlichen Urheber erzeugt haben sollte. Das Berufungsgericht in Washington bestätigte am 18.03.2025, dass ein menschlicher Urheber nötig ist[6]. Der Supreme Court hat die Revision am 02.03.2026 nicht angenommen[6]. Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanz stehen. Eine Ablehnung ist aber keine Sachentscheidung des Supreme Court. (Einordnung.)

Was das für Ihren Code bedeutet

Wenn Teile Ihres Programms nicht geschützt sind, kann sie ein Konkurrent, der sie in die Hände bekommt, womöglich kopieren, ohne dass Sie sich urheberrechtlich wehren können. (Einschätzung.) Gleichzeitig verlieren Sie nichts, solange der Code nicht nach außen geht. Das verschiebt den Schutz auf drei andere Werkzeuge:

  1. Geheimhaltung: Server-Code, den niemand sieht, kann niemand kopieren.
  2. Verträge: Nutzungsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarungen und klare Verträge mit allen, die am Code arbeiten.
  3. Marke und Name: Den Namen Ihres Produkts kann man schützen, egal wer den Code geschrieben hat.

Die wichtigere Frage: Gehört Ihnen der Code Ihrer Helfer?

Hier liegt in der Praxis der häufigste Fehler, mit oder ohne KI. (Einschätzung.)

  • Angestellte: Schreibt ein Arbeitnehmer ein Programm im Rahmen seiner Aufgaben, darf ausschließlich der Arbeitgeber es wirtschaftlich verwerten, sofern nichts anderes vereinbart ist[3]. Das regelt das Gesetz automatisch.
  • Freelancer, Agenturen, Mitgründer ohne Anstellung: Für sie gilt diese Regel nicht[3]. Sie müssen Ihnen ein Nutzungsrecht einräumen[4]. Steht im Vertrag nicht genau, welche Nutzungen erlaubt sind, entscheidet der Vertragszweck, wie weit das Recht reicht[4]. Das kann weniger sein, als Sie denken: etwa das Recht, die Website zu betreiben, aber nicht, den Code weiterzuverkaufen. (Beispiel von uns.)

Darum gehört in jeden Auftrag ein Satz, dass Sie ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten erhalten, inklusive Bearbeitung. Den genauen Wortlaut sollte ein Anwalt für Ihren Fall formulieren.

Kann KI-Code fremden Code enthalten?

Sprachmodelle haben aus riesigen Mengen öffentlichen Codes gelernt. Sie können Stücke daraus nahezu wörtlich wiedergeben. (Einschätzung, bekannt aus der Praxis.) Rechtlich gibt es dazu in Deutschland bisher ein Urteil, allerdings zu Liedtexten, nicht zu Code: Das Landgericht München I sah im November 2025 schon in der Memorisierung von Liedtexten im Sprachmodell und in ihrer Wiedergabe Eingriffe in die Rechte der Urheber[7]. Das Urteil ist nicht rechtskräftig[7]. Ob Gerichte das auf Code übertragen, ist offen.

Wie schnell es um Code Streit geben kann, zeigt die Python-Bibliothek chardet. Ihr Maintainer ließ sie 2026 mit KI-Hilfe neu schreiben und stellte die Lizenz von der LGPL auf eine freizügige Lizenz um, später auf 0BSD[9]. Der ursprüngliche Autor bestritt das Recht dazu, sein Einwand bekam über 1.400 Zustimmungen[8]. Der Maintainer schildert selbst, dass Teil-Agenten der KI trotz Anweisung alten Code vollständig gelesen hatten[10]. Der Einwand wurde am 26.03.2026 geschlossen und gesperrt, ein Gericht hat nicht entschieden[8].

Die Lehre daraus: Eine KI, die das Original kennt, macht aus einem Neuschreiben noch keinen sauberen Nachbau. Wer Code mit Lizenzpflichten ersetzen will, sollte den Prozess dokumentieren und den Anschein einer Kopie vermeiden. (Einschätzung.)

Ihre Checkliste

  1. Verträge prüfen: Hat jeder Freelancer, jede Agentur und jeder Mitgründer Ihnen die Nutzungsrechte schriftlich eingeräumt?
  2. Selbst mitgestalten: Den Code nicht nur generieren lassen, sondern prüfen, umbauen und eigene Teile schreiben. Das ist ohnehin gute Praxis, und es stärkt Ihre Position. (Einschätzung.)
  3. Wiedergabe-Filter einschalten: Viele KI-Werkzeuge haben eine Einstellung, die wörtliche Treffer aus öffentlichem Code blockiert oder anzeigt. Prüfen Sie, ob Ihres eine hat.
  4. Bedingungen des Werkzeugs lesen: Wem gehören laut den Nutzungsbedingungen die Ausgaben, und übernimmt der Anbieter Verantwortung, wenn eine Ausgabe fremde Rechte verletzt?
  5. Geheimes geheim halten: Server-Code und eigene Daten sind Ihr eigentlicher Vorsprung.
  6. Namen schützen: Marke anmelden, bevor Sie bekannt werden.

Häufige Fragen

Kann ich Code, den Claude oder Copilot geschrieben hat, kommerziell nutzen? Das Urheberrecht hindert Sie daran nicht, wenn der Code keine fremden geschützten Teile enthält. Was Sie dürfen, regeln außerdem die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs. Lesen Sie die.

Kann ich KI-generierten Code urheberrechtlich schützen lassen? In Deutschland gibt es keine Eintragung, Schutz entsteht automatisch, aber nur für menschliche Schöpfungen[1][2]. In den USA erkennt das Copyright Office Schutz an, wenn ein Mensch die ausdrucksstarken Elemente bestimmt hat; bloße Prompts reichen nach seiner Auffassung derzeit voraussichtlich nicht[5].

Muss ich angeben, dass Code von einer KI stammt? Eine allgemeine Pflicht, Programmcode als KI-erzeugt zu kennzeichnen, haben wir für Deutschland nicht gefunden. Prüfen Sie aber Verträge mit Kunden: Manche verlangen das.

Wie man fremde Open-Source-Bausteine richtig einsetzt, erklären wir in Open-Source-Lizenzen kommerziell nutzen.

Quellen

  1. [1]Urheberrechtsgesetz § 2 Geschützte Werke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.11.2026.
  2. [2]Urheberrechtsgesetz § 69a Gegenstand des Schutzes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.11.2026.
  3. [3]Urheberrechtsgesetz § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.11.2026.
  4. [4]Urheberrechtsgesetz § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 04.11.2026.
  5. [5]Copyright and Artificial Intelligence, Part 2: Copyrightability (29.01.2025), S. 41, U.S. Copyright Office. Abgerufen am 04.11.2026.
  6. [6]Docket No. 25-449, Thaler v. Perlmutter, Supreme Court of the United States. Abgerufen am 04.11.2026.
  7. [7]LG München I: ChatGPT verletzt Urheberrechte an Songtexten (Az. 42 O 14139/24), Legal Tribune Online. Abgerufen am 04.11.2026.
  8. [8]chardet Issue #327 „No right to relicense this project“, GitHub, chardet/chardet. Abgerufen am 04.11.2026.
  9. [9]chardet: Änderungsverlauf der Datei LICENSE (Commit „Change 7.x license from MIT to 0BSD“, 22.03.2026), GitHub, chardet/chardet. Abgerufen am 04.11.2026.
  10. [10]The chardet rewrite controversy, Dan Blanchard (Blog des Maintainers). Abgerufen am 04.11.2026.